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Bundesurlaubsgesetz: Urlaubsanspruch, Dauer. Im Jahr muss der Arbeitgeber danach mindestens einmal zwölf zusammenhängende freie Werktage als Urlaub genehmigen – rund zwei.

Bundesurlaubsgesetz: Urlaubsanspruch, Dauer
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Jeder Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber den Anspruch pro Kalenderjahr mindestens zwei Wochen am Stück Urlaub gewährt zu bekommen.

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